Mitglieder

In drei Schritten zur Mitgliedschaft beim Delbrücker SC:

1. Mitgliedsantrag (auf das Wort klicken) ausfüllen

2. Mitgliedsantrag unterschreiben

3. Mitgliedsantrag frankieren und an folgende Adresse schicken:

Delbrücker Sport-Club e.V.
Boker Str. 31
33129 Delbrück

oder einfach bei einem Heimspiel des DSC abgeben.

Die Mitgliedsbeiträge werden gemäß der aktuellen Beitragsordnung erhoben, die wir hier im Folgenden auflisten:

Beitragsordnung

(gültig ab 01.04.2011 - geänderte Fassung lt. Beschluß der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 07.12.2014)

Alle Mitglieder des Vereins sind zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und außerordentlichen Beiträgen verpflichtet - soweit sie nicht auf freiwilliger Basis angefordert werden. Ab 01.01.2015 werden folgende Beiträge erhoben.

Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag von:

- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 84,00 Euro (7 Euro p. Monat)

- ab dem 2. Kind einer Familie 60,00 Euro (5 Euro p. Monat)

- Aktive über 18 Jahre 120,00 Euro (10 Euro p. Monat)

- Fördermitgliedschaft 120,00 Euro (10 Euro p. Monat)

- passive Mitgliedschaft 36,00 Euro (3 Euro p. Monat)

Sonderregelungen

1. Schüler, Jugendliche und aktive Seniorenspieler zahlen im Eintrittsjahr einen anteiligen Beitrag. Beitragsbeginn ist der auf den Eintritt folgende Monatserste. Zusätzlich wird im Eintrittsjahr eine Aufnahme Gebühr von 15,00 Euro fällig.

2. Schüler/Studenten/Wehrpflichtige/Azubis und arbeitslose Mitglieder über 20 Jahre zahlen den Beitrag für Kinder und Jugendliche.

3. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.

4. Rechnungs- und Barzahler zahlen pro Jahr eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00€. Bei vorliegender Einzugsermächtigung wird die Gebühr nicht erhoben.

Die Ermäßigungen können nur gewährt werden, wenn von dem betroffenen Mitglied ein Ermäßigungsantrag gestellt wird.

Sozial Schwachen kann angeboten werden keinen Beitrag zu zahlen. Diese Personengruppe kann als Entgegenkommen handwerkliche oder andere Leistungen für den Verein erbringen.

Anstelle des bisher vereinbarten Einzugsermächtigungsverfahrens erfolgt seit dem 01.02.2014 das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Die seinerzeit mit den Mitgliedern geschlossene Einzugsermächtigung dient hierzu als entsprechendes Mandat und behält Gültigkeit.
Wir werden bei den Einzügen folgende Parameter verwenden:

Gläubiger-ID des DSC: DE97ZZZ00000031203

Mandats-Referenz : Entspricht der Mitgliedsnummer bzw. die Mandatsreferenz-Nr. kann durch ein Vereinsverwaltungsprogramm automatisch generiert werden. Abweichend der Mitgliedsnummer kann auch die interne, eindeutige Beitragskontonummer (Debitoren-Kto.) des Mitgliedes verwendet werden.

In Zukunft werden die Jahresbeiträge jeweils am 1. Werktag im Februar abgebucht. Unterjährige Vereinsbeitritte werden zeitanteilig berechnet und die Abbuchung erfolgt zum nächsten Einzugstermin der dem Beitrittsmonat folgt. Die Einzugstermine entsprechen dem letzten Werktag in den Monaten April, Juli, September und November. Diese Regelung gilt nicht für Rechnungszahler.

Mitgliedsbeiträge werden bei Vereinsaustritt während des Beitragsjahres nicht zurückerstattet bzw. auch dann eingezogen, wenn der Austritt zwischen Fälligkeit (01. Januar) und tatsächlichem Einzugstermin (spätestens 15. Februar, s. oben) erklärt wird.

Damit der Verwaltungsaufwand möglichst gering gehalten wird, ist grundsätzlich Lastschrifteinzug zu vereinbaren.

 

Nach der Satzung (§ 5 Abs. 2) erlischt die Mitgliedschaft durch Austritt. Der freiwillige Austritt kann jederzeit durch eingeschriebene Postkarte an den Vorstand erfolgen. Bei Vereinswechsel sind außerdem die Regelungen des FLVW zu beachten.